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Pflegebox-Anbieter wechseln: gebührenfrei in 5 Minuten

Unzufrieden mit Ihrer Pflegebox? Der Wechsel ist jederzeit möglich, gebührenfrei und ohne Mindestlaufzeit. So wechseln Sie in wenigen Minuten den Anbieter — mit Pflegegrad bleibt Ihre Box 0 €.

Sanivia Redaktion
Pflege-Fachredaktion

Sie sind mit Ihrer aktuellen Pflegebox unzufrieden — zu wenig Auswahl, schlechter Service, unzuverlässige Lieferung? Dann haben wir eine gute Nachricht: Der Wechsel des Anbieters ist jederzeit möglich, ohne Gebühren und in wenigen Minuten erledigt. Sie sind an keinen Anbieter gebunden — und mit Pflegegrad bleibt Ihre Box ohnehin bei 0 €.

Sie sind nicht gebunden — nie

Viele glauben, sie hätten sich mit der ersten Box dauerhaft festgelegt. Das stimmt nicht. Für die monatliche Pflegehilfsmittel-Pauschale nach § 40 SGB XI gilt:

  • Keine Mindestlaufzeit — Sie können monatlich wechseln.
  • Kein Kündigungsgrund nötig — Unzufriedenheit reicht.
  • Keine Wechselgebühren — mit Pflegegrad zahlen Sie 0 €.

Ihr Anspruch besteht gegenüber der Pflegekasse, nicht gegenüber einem einzelnen Anbieter. Deshalb nehmen Sie ihn einfach mit.

Häufige Gründe für einen Wechsel

  • Zu wenig Auswahl: Nur feste Sets statt frei zusammenstellbarer Produkte.
  • Falsche Produkte: Sie bekommen Dinge, die Sie nicht brauchen — und die 42 € verfallen teilweise ungenutzt.
  • Schlechter Service: Keine Erreichbarkeit, komplizierte Änderungen.
  • Unzuverlässige Lieferung: Die Box kommt zu spät oder unregelmäßig.

So wechseln Sie — Schritt für Schritt

  1. Neue Box zusammenstellen. Sie konfigurieren Ihre Wunsch-Box online in wenigen Minuten.
  2. Wechsel im Antrag angeben. Setzen Sie im Antrag einfach den Haken beim Anbieterwechsel — die Wechselerklärung reichen wir zusammen mit Ihrem Antrag direkt bei Ihrer Pflegekasse ein. Wenn Sie möchten, können Sie Ihren alten Anbieter zusätzlich formlos informieren (eine kurze E-Mail genügt) — nötig ist das in der Regel nicht.
  3. Wir übernehmen den Rest. Sanivia reicht die Abrechnung bei Ihrer Pflegekasse ein. So entsteht keine Versorgungslücke.

Der ganze Vorgang dauert kaum länger als eine Neubestellung — und Sie bekommen ab dem Folgemonat genau die Produkte, die Sie wirklich wollen.

Tipp: Beantragen Sie Ihre neue Box, bevor Sie die alte kündigen. So läuft die Versorgung nahtlos weiter.

→ Jetzt Wunsch-Pflegebox zusammenstellen

Was bleibt beim Wechsel gleich?

Ihr Anspruch (42 € pro Monat, ab Pflegegrad 1, ohne Zuzahlung) bleibt unverändert — er hängt an Ihrer Pflegekasse. Sie brauchen keinen neuen Pflegegrad und keine neue ärztliche Bescheinigung. Es ändert sich nur, wer Ihnen die Box schickt — und im besten Fall, wie gut.

Häufige Fragen

Ja. Es gibt keine Mindestlaufzeit und keinen festen Kündigungsgrund. Sie können Ihre Pflegebox jederzeit wechseln — der neue Anbieter übernimmt die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse nahtlos.
Nein. Sowohl die Kündigung beim alten Anbieter als auch der Start beim neuen sind kostenfrei. Mit Pflegegrad zahlen Sie ohnehin 0 € — es entstehen keine Wechselgebühren.
Nein, in der Regel nicht: Mit Ihrem Antrag reichen wir die Wechselerklärung direkt bei Ihrer Pflegekasse ein — die Abrechnung wird auf den neuen Anbieter umgestellt. Wenn Sie möchten, können Sie Ihren alten Anbieter zusätzlich formlos informieren (eine kurze E-Mail genügt).
Nein. Der Anspruch auf die 42-€-Pauschale nach § 40 SGB XI besteht gegenüber Ihrer Pflegekasse, nicht gegenüber einem bestimmten Anbieter. Beim Wechsel bleibt Ihr Anspruch vollständig erhalten.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Fragen zu Ihrer Pflegesituation beantworten wir gerne kostenfrei am Telefon unter 0151 4000 2465.