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Pflegebox über die DAK beantragen — mit Pflegegrad kostenfrei

DAK-versichert und mit Pflegegrad? Dann steht Ihnen die monatliche Pflegebox zu 0 € zu. So beantragen Sie die Pflegehilfsmittel in 5 Minuten — die DAK rechnet direkt ab.

Sanivia Redaktion
Pflege-Fachredaktion

Sind Sie bei der DAK-Gesundheit versichert und haben einen Pflegegrad? Dann steht Ihnen die monatliche Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln zu 0 € zu. So beantragen Sie sie in wenigen Minuten.

Wer bekommt als DAK-Versicherter die Pflegebox?

Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zuhause versorgt wird. Die DAK-Gesundheit ist mit rund 5,5 Millionen Versicherten eine der großen Ersatzkassen Deutschlands. Für die Pflegebox gilt: Die Pauschale nach § 40 Abs. 2 SGB XI (bis zu 42 € im Monat) ist bundesweit einheitlich — ohne Rezept, ohne Eigenanteil.

So beantragen Sie die Pflegebox über die DAK

Wichtig zu wissen: Den Antrag stellen Sie nicht bei der DAK selbst, sondern über einen zugelassenen Anbieter Ihrer Wahl.

  1. Box zusammenstellen — Produkte bis zum Wert von 42 € auswählen.
  2. DAK-Daten eingeben — Name, Anschrift, Versichertennummer, Pflegegrad.
  3. Digital unterschreiben — einmalig am Bildschirm.
  4. Fertig — der Anbieter rechnet die Pauschale direkt mit der DAK ab. Sie senden selbst nichts ein.

→ Pflegebox bei der DAK beantragen (mit Pflegegrad 0 €)

Freie Anbieterwahl

Auch als DAK-Versicherter sind Sie nicht an einen bestimmten Partner gebunden. Sie wählen den Anbieter frei und können jederzeit wechseln — ohne Gebühren, ohne Mindestlaufzeit. Ihr Anspruch besteht gegenüber der DAK-Pflegekasse und bleibt erhalten.

Noch kein Pflegegrad?

Ohne Pflegegrad gibt es die Pauschale nicht; schon Pflegegrad 1 reicht aus. Wie Sie ihn beantragen, lesen Sie unter Pflegegrad beantragen.

Häufige Fragen

Ja. Mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 übernimmt die DAK-Pflegekasse die Pauschale von bis zu 42 € im Monat nach § 40 SGB XI — für Sie 0 €, ohne Rezept und ohne Zuzahlung.
Nein. Sie stellen den Antrag nicht bei der DAK direkt, sondern über einen zugelassenen Pflegebox-Anbieter Ihrer Wahl. Der Anbieter reicht ihn bei der DAK ein und rechnet direkt mit ihr ab.
Ja. Sie haben freie Anbieterwahl und sind nicht an ein Partnerunternehmen der DAK gebunden. Ein Wechsel ist jederzeit möglich, ohne Gebühren und ohne Mindestlaufzeit.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Fragen zu Ihrer Pflegesituation beantworten wir gerne kostenfrei am Telefon unter 0151 4000 2465.