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Pflegebox5 Minuten Lesezeit

42-€-Pauschale auszahlen lassen? Was wirklich geht

Kann man sich die 42 € für Pflegehilfsmittel auszahlen lassen? Die klare Antwort, warum das nicht als Bargeld geht — und wie Sie den vollen Wert mit Pflegegrad zu 0 € nutzen.

Sanivia Redaktion
Pflege-Fachredaktion

Eine der häufigsten Fragen rund um die Pflegeversicherung: „Kann ich mir die 42 € für Pflegehilfsmittel einfach auszahlen lassen?” Die kurze Antwort ist ehrlich — nein. Aber es gibt einen Weg, den vollen Wert Monat für Monat zu nutzen, ohne einen Cent zu zahlen. Hier die Fakten.

Warum die 42 € nicht als Bargeld ausgezahlt werden

Die monatliche Pflegehilfsmittel-Pauschale nach § 40 Abs. 2 SGB XI ist eine Sachleistung. Das bedeutet: Der Anspruch besteht auf Produkte, nicht auf Geld. Die Pflegekasse überweist Ihnen also keine 42 € aufs Konto — sondern übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu diesem Betrag.

Das ist gesetzlich so gewollt: Die Pauschale soll die konkrete Pflege zuhause erleichtern (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz und Co.) — nicht als frei verfügbares Zusatzeinkommen dienen.

Kurz gesagt: Kein Bargeld — aber Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat, mit Pflegegrad für Sie kostenfrei.

Der einzige Weg zu einer „Erstattung”

Es gibt genau eine Variante, bei der Geld fließt — und auch die ist an Produkte gebunden:

  1. Sie kaufen zugelassene Pflegehilfsmittel selbst (z. B. in der Apotheke).
  2. Sie gehen in Vorleistung und bezahlen zunächst aus eigener Tasche.
  3. Sie reichen die Belege bei Ihrer Pflegekasse ein und bekommen den Betrag erstattet — maximal 42 € im Monat.

Der Haken: Sie treten in Vorkasse, müssen Belege sammeln und einreichen, und bekommen nur zugelassene Produkte erstattet. Für viele ist das unnötig umständlich.

Was am Monatsende passiert

Die 42 € sind eine monatliche Höchstgrenze. Was Sie nicht nutzen, verfällt — es wird weder angespart noch in den Folgemonat übertragen noch ausgezahlt. Wer die Pauschale gar nicht nutzt, verschenkt also jeden Monat bis zu 42 €.

Der clevere Weg: vollen Wert nutzen, 0 € zahlen

Statt Geld hinterherzulaufen, das es nicht als Bargeld gibt, nutzen Sie den vollen Sachwert — bequem über einen Vertragspartner:

  • Sie stellen Ihre monatliche Pflegebox individuell zusammen.
  • Wir rechnen die Produkte direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, begrenzt auf den 42-€-Warenwert.
  • Sie zahlen 0 €, gehen nicht in Vorleistung und sammeln keine Belege.

So holen Sie jeden Monat den vollen Gegenwert der Pauschale heraus — in Produkten, die Sie ohnehin brauchen und die monate- bis jahrelang haltbar sind. Welche Produkte konkret enthalten sind, zeigt die Pflegehilfsmittel-Liste.

→ Pflegebox jetzt kostenfrei zusammenstellen

Fazit

Sich die 42 € auszahlen zu lassen, ist gesetzlich nicht vorgesehen — die Pauschale ist eine Sachleistung. Wer den vollen Wert nutzen will, holt sich Monat für Monat Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € — mit Pflegegrad zu 0 €. Alles andere verfällt ungenutzt.

Häufige Fragen

Nein. Die Pauschale nach § 40 Abs. 2 SGB XI ist eine Sachleistung — sie ist an Produkte gebunden und wird nicht als Bargeld ausgezahlt. Sie erhalten also keine 42 € aufs Konto, sondern Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat — mit Pflegegrad für Sie kostenfrei.
Ja, das ist der einzige Weg zu einer Erstattung: Sie kaufen zugelassene Pflegehilfsmittel (z. B. in der Apotheke), gehen in Vorleistung und reichen die Belege bei Ihrer Pflegekasse ein. Erstattet werden maximal 42 € im Monat. Bequemer und ohne Vorleistung ist der Weg über einen Vertragspartner.
Die Pauschale ist eine monatliche Höchstgrenze. Nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen am Monatsende — sie werden nicht angespart, nicht übertragen und nicht ausgezahlt. Deshalb lohnt es sich, jeden Monat den vollen Betrag in Produkten zu nutzen.
Über einen Vertragspartner wie Sanivia: Sie stellen Ihre Box zusammen, wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab — bis zum vollen 42-€-Warenwert. Sie zahlen nichts, gehen nicht in Vorleistung und müssen keine Belege sammeln.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Fragen zu Ihrer Pflegesituation beantworten wir gerne kostenfrei am Telefon unter 0151 4000 2465.