42-€-Pflegebox: Welche Produkte Sie bekommen
Komplette Übersicht der erstattungsfähigen Produkte — Handschuhe, Masken, Desinfektion, Bettschutz, Schürzen. Plus: Was nicht erstattet wird.

Die monatliche Pflegehilfsmittel-Pauschale nach § 40 Abs. 2 SGB XI beträgt seit 2025 dauerhaft 42 € und ist eine der am häufigsten genutzten Leistungen der Pflegeversicherung. Viele Berechtigte wissen aber nicht genau, welche Produkte sie über diese Pauschale wirklich bekommen — und wo die Grenzen sind. Hier die vollständige Übersicht.
Wer hat Anspruch?
Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zuhause versorgt wird (auch in betreutem Wohnen, Pflege-WG oder anderen ambulanten Formen) und dabei zumindest teilweise von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht-professionellen Helfern gepflegt wird. Nicht erstattet wird bei vollstationärer Heimunterbringung — dort werden Hilfsmittel direkt durch die Einrichtung gestellt.
Wichtig: Keine ärztliche Verordnung nötig. Kein Eigenanteil. Keine Zuzahlung. Die Pflegekasse zahlt direkt an den Anbieter.
Die Pflegehilfsmittel-Liste 2026: Welche Produkte sind erstattungsfähig?
Erstattungsfähig sind alle Produkte aus der Produktgruppe 54 des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses. Diese werden vom GKV-Spitzenverband zentral festgelegt und regelmäßig fortgeschrieben.
1. Schutzausrüstung für die Pflegeperson
| Produktgruppe | Beispiele |
|---|---|
| 54.45.01 | Einmalhandschuhe (Nitril, Vinyl, Latex) — meist 100 Stk./Box |
| 54.45.01 | Fingerlinge — 100 Stk./Packung |
| 54.45.02 | Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken Typ IIR) |
| 54.45.02 | FFP2-Masken (partikelfiltrierende Halbmasken) |
| 54.45.03 | Einmal-Schutzschürzen aus PE |
| 54.45.04 | Wiederverwendbare Schutzschürzen (waschbar) |
2. Desinfektionsmittel
| Produktgruppe | Beispiele |
|---|---|
| 54.99.01 | Händedesinfektionsmittel — mit oder ohne Alkohol, in verschiedenen Verpackungsgrößen |
| 54.99.02 | Flächendesinfektionsmittel — als Flasche, Spray oder einzelne Tücher |
3. Bettschutz & Hygiene
| Produktgruppe | Beispiele |
|---|---|
| 54.40.01 | Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch — meist 25 Stk./Packung |
| 54.40.02 | Schutzservietten für Mahlzeiten und Hygiene |
4. Sonstiges
- Lätzchen (einmal verwendbar) — Schutz bei Mahlzeiten
- Desinfizierende Handcreme/-seife (nur bei einzelnen Anbietern)
Was wird NICHT erstattet?
Häufig falsche Annahmen — diese Produkte werden über die 42-€-Pauschale nicht erstattet:
- Inkontinenzeinlagen, -windeln, -slips für den Körper → das ist Produktgruppe 15 (PG 15), eine andere gesetzliche Grundlage (SGB V, Krankenkasse, Rezept nötig)
- Pflegebetten, Rollstühle, Rollatoren → eigener Antrag als technisches Pflegehilfsmittel oder Krankenhilfsmittel
- Wundauflagen, Verbandsmaterial → Krankenkasse mit Rezept
- Hautpflegeprodukte, Cremes, Shampoos
- Feuchttücher (außer als zertifizierte Desinfektionstücher)
- Nahrungsergänzungsmittel
Was passiert, wenn ich weniger als 42 € brauche?
Die Pauschale ist eine monatliche Höchstgrenze. Was nicht ausgeschöpft wird, verfällt am Monatsende — es wird nicht angespart oder in den Folgemonat übertragen. Daher lohnt es sich, monatlich die volle Pauschale auszuschöpfen.
Wie funktioniert die Bestellung praktisch?
Es gibt zwei Wege:
- Über einen Vertragspartner (wie Sanivia): Sie unterschreiben einmal eine Abtretungserklärung — wir reichen den Kostenvoranschlag bei Ihrer Pflegekasse ein, nach Genehmigung versenden wir monatlich Ihre Box. Sie zahlen nichts.
- Selbst-Einkauf + Erstattung: Sie kaufen die Produkte selbst (Apotheke, Drogerie) und reichen Belege bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung ein. Maximalerstattung: 42 €/Monat. Sie gehen in Vorleistung.
Der Anbieter-Weg ist deutlich bequemer — und für die Pflegekasse genauso günstig.
Was kostet die Box Sanivia, was kostet sie Sie?
Sie zahlen 0 €. Wir rechnen alle Produkte zum Listenpreis bei Ihrer Pflegekasse ab, automatisch auf den 42-€-Warenwert begrenzt. Versandkosten übernehmen wir komplett. Keine versteckten Gebühren, keine Mindestlaufzeit.
Sanivia-Tipp: Maximale Pauschale ausnutzen
Stellen Sie monatlich eine Box im Wert von genau 42 € zusammen — auch wenn Sie aktuell weniger brauchen. Was Sie nicht direkt verbrauchen, können Sie aufheben (Handschuhe, Masken, Desinfektion sind monate- bis jahrelang haltbar). So vermeiden Sie spätere Engpässe.
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Ist die 42-€-Pauschale auch 2027 noch gültig?
Aktuell ja. Die Bundesregierung diskutiert im Rahmen des “Zukunftspaktes Pflege” eine Reform der Pflegeleistungen ab voraussichtlich 2027 oder 2028. Möglich ist, dass die 42-€-Pauschale dann in ein Sammelbudget mit Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege überführt wird. Bis dahin läuft alles unverändert weiter. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Häufige Fragen
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