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42-€-Pflegebox: Welche Produkte Sie bekommen

Komplette Übersicht der erstattungsfähigen Produkte — Handschuhe, Masken, Desinfektion, Bettschutz, Schürzen. Plus: Was nicht erstattet wird.

Sanivia Redaktion
Pflege-Fachredaktion
Symbolbild: Pflegebox-Paket mit Pflegehilfsmitteln

Die monatliche Pflegehilfsmittel-Pauschale nach § 40 Abs. 2 SGB XI beträgt seit 2025 dauerhaft 42 € und ist eine der am häufigsten genutzten Leistungen der Pflegeversicherung. Viele Berechtigte wissen aber nicht genau, welche Produkte sie über diese Pauschale wirklich bekommen — und wo die Grenzen sind. Hier die vollständige Übersicht.

Wer hat Anspruch?

Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zuhause versorgt wird (auch in betreutem Wohnen, Pflege-WG oder anderen ambulanten Formen) und dabei zumindest teilweise von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht-professionellen Helfern gepflegt wird. Nicht erstattet wird bei vollstationärer Heimunterbringung — dort werden Hilfsmittel direkt durch die Einrichtung gestellt.

Wichtig: Keine ärztliche Verordnung nötig. Kein Eigenanteil. Keine Zuzahlung. Die Pflegekasse zahlt direkt an den Anbieter.

Die Pflegehilfsmittel-Liste 2026: Welche Produkte sind erstattungsfähig?

Erstattungsfähig sind alle Produkte aus der Produktgruppe 54 des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses. Diese werden vom GKV-Spitzenverband zentral festgelegt und regelmäßig fortgeschrieben.

1. Schutzausrüstung für die Pflegeperson

ProduktgruppeBeispiele
54.45.01Einmalhandschuhe (Nitril, Vinyl, Latex) — meist 100 Stk./Box
54.45.01Fingerlinge — 100 Stk./Packung
54.45.02Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken Typ IIR)
54.45.02FFP2-Masken (partikelfiltrierende Halbmasken)
54.45.03Einmal-Schutzschürzen aus PE
54.45.04Wiederverwendbare Schutzschürzen (waschbar)

2. Desinfektionsmittel

ProduktgruppeBeispiele
54.99.01Händedesinfektionsmittel — mit oder ohne Alkohol, in verschiedenen Verpackungsgrößen
54.99.02Flächendesinfektionsmittel — als Flasche, Spray oder einzelne Tücher

3. Bettschutz & Hygiene

ProduktgruppeBeispiele
54.40.01Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch — meist 25 Stk./Packung
54.40.02Schutzservietten für Mahlzeiten und Hygiene

4. Sonstiges

  • Lätzchen (einmal verwendbar) — Schutz bei Mahlzeiten
  • Desinfizierende Handcreme/-seife (nur bei einzelnen Anbietern)

Was wird NICHT erstattet?

Häufig falsche Annahmen — diese Produkte werden über die 42-€-Pauschale nicht erstattet:

  • Inkontinenzeinlagen, -windeln, -slips für den Körper → das ist Produktgruppe 15 (PG 15), eine andere gesetzliche Grundlage (SGB V, Krankenkasse, Rezept nötig)
  • Pflegebetten, Rollstühle, Rollatoren → eigener Antrag als technisches Pflegehilfsmittel oder Krankenhilfsmittel
  • Wundauflagen, Verbandsmaterial → Krankenkasse mit Rezept
  • Hautpflegeprodukte, Cremes, Shampoos
  • Feuchttücher (außer als zertifizierte Desinfektionstücher)
  • Nahrungsergänzungsmittel

Was passiert, wenn ich weniger als 42 € brauche?

Die Pauschale ist eine monatliche Höchstgrenze. Was nicht ausgeschöpft wird, verfällt am Monatsende — es wird nicht angespart oder in den Folgemonat übertragen. Daher lohnt es sich, monatlich die volle Pauschale auszuschöpfen.

Wie funktioniert die Bestellung praktisch?

Es gibt zwei Wege:

  1. Über einen Vertragspartner (wie Sanivia): Sie unterschreiben einmal eine Abtretungserklärung — wir reichen den Kostenvoranschlag bei Ihrer Pflegekasse ein, nach Genehmigung versenden wir monatlich Ihre Box. Sie zahlen nichts.
  2. Selbst-Einkauf + Erstattung: Sie kaufen die Produkte selbst (Apotheke, Drogerie) und reichen Belege bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung ein. Maximalerstattung: 42 €/Monat. Sie gehen in Vorleistung.

Der Anbieter-Weg ist deutlich bequemer — und für die Pflegekasse genauso günstig.

Was kostet die Box Sanivia, was kostet sie Sie?

Sie zahlen 0 €. Wir rechnen alle Produkte zum Listenpreis bei Ihrer Pflegekasse ab, automatisch auf den 42-€-Warenwert begrenzt. Versandkosten übernehmen wir komplett. Keine versteckten Gebühren, keine Mindestlaufzeit.

Sanivia-Tipp: Maximale Pauschale ausnutzen

Stellen Sie monatlich eine Box im Wert von genau 42 € zusammen — auch wenn Sie aktuell weniger brauchen. Was Sie nicht direkt verbrauchen, können Sie aufheben (Handschuhe, Masken, Desinfektion sind monate- bis jahrelang haltbar). So vermeiden Sie spätere Engpässe.

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Ist die 42-€-Pauschale auch 2027 noch gültig?

Aktuell ja. Die Bundesregierung diskutiert im Rahmen des “Zukunftspaktes Pflege” eine Reform der Pflegeleistungen ab voraussichtlich 2027 oder 2028. Möglich ist, dass die 42-€-Pauschale dann in ein Sammelbudget mit Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege überführt wird. Bis dahin läuft alles unverändert weiter. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Häufige Fragen

Anspruch hat jede Person mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zuhause versorgt wird — auch in betreutem Wohnen oder einer Pflege-WG. Bei vollstationärer Heimunterbringung gibt es die Pauschale nicht, dort stellt die Einrichtung die Hilfsmittel.
Erstattet werden alle Produkte der Produktgruppe 54: Einmalhandschuhe, medizinische Masken und FFP2-Masken, Schutzschürzen, Hände- und Flächendesinfektion sowie saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch. Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig, einen Eigenanteil zahlen Sie nicht.
Nein. Inkontinenzeinlagen, -windeln und -slips gehören zur Produktgruppe 15 und laufen über die Krankenkasse (SGB V) mit ärztlichem Rezept. Auch Pflegebetten, Rollstühle, Wundauflagen und Hautcremes sind nicht über die 42-€-Pauschale abgedeckt.
Die Pauschale ist eine monatliche Höchstgrenze. Was Sie nicht ausschöpfen, verfällt am Monatsende — es wird nicht angespart oder in den nächsten Monat übertragen. Daher lohnt es sich, jeden Monat den vollen Betrag zu nutzen.
Nein, mit Pflegegrad zahlen Sie 0 €. Über einen Vertragspartner wie Sanivia rechnen wir die Produkte direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, auf den 42-€-Warenwert begrenzt. Versandkosten übernehmen wir, es gibt keine Zuzahlung und keine Mindestlaufzeit.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Fragen zu Ihrer Pflegesituation beantworten wir gerne kostenfrei am Telefon unter 0151 4000 2465.