Pflegegrad beantragen 2026: Antrag in 5 Schritten
So beantragen Sie 2026 einen Pflegegrad: Antrag, MD-Begutachtung, Bescheid und Widerspruch. Plus: Welche Leistungen Ihnen zustehen.

Ein anerkannter Pflegegrad ist der Schlüssel zu allen Leistungen der Pflegeversicherung — von der kostenfreien Pflegebox über Pflegegeld bis hin zur stationären Versorgung. Wir erklären, wie Sie den Antrag 2026 stellen, was die Pflegekasse prüft und was Sie tun können, wenn der Bescheid nicht so ausfällt wie erhofft.
Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?
Anspruch auf einen Pflegegrad hat jede Person, die nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) dauerhaft pflegebedürftig ist — also voraussichtlich mindestens 6 Monate auf Hilfe bei den alltäglichen Verrichtungen angewiesen ist. Das gilt für gesetzlich und privat Pflegeversicherte gleichermaßen, in jedem Alter, auch bei Kindern.
Voraussetzung ist eine Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten in mindestens einem der sechs Lebensbereiche, die das Neue Begutachtungsassessment (NBA) prüft.
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Den Antrag stellen Sie formlos — telefonisch, schriftlich oder online — bei Ihrer Pflegekasse, die immer an Ihre Krankenkasse angegliedert ist. Wichtig: Der Antragstag ist relevant für den Leistungsbeginn. Ab diesem Tag werden später Leistungen rückwirkend gezahlt, sofern der Pflegegrad bewilligt wird.
Tipp: Notieren Sie das Antragsdatum schriftlich. Auch ein einfaches “Ich möchte einen Pflegegrad beantragen” am Telefon reicht aus.
Schritt 2: Der Antragsbogen
Die Pflegekasse schickt Ihnen einen mehrseitigen Antragsbogen. Hier geben Sie Informationen zu:
- Persönlichen Daten der pflegebedürftigen Person
- Aktueller Wohnsituation (häuslich, Pflegeheim, betreutes Wohnen)
- Vorhandenen Vorerkrankungen und ärztlichen Diagnosen
- Bisheriger Versorgung (durch Angehörige, ambulanten Dienst etc.)
Wichtig: Beschreiben Sie den Hilfebedarf möglichst konkret. Pauschalsätze wie “kommt im Alltag nicht alleine zurecht” reichen nicht — die Pflegekasse braucht messbare Anhaltspunkte (“benötigt Hilfe beim Aufstehen, beim Anziehen der Socken, beim Duschen”).
Schritt 3: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) — oder bei Privatversicherten MEDICPROOF — mit einer Begutachtung. Die erfolgt in der Regel als Hausbesuch. Der Gutachter prüft sechs Lebensbereiche (Module) und vergibt Punkte:
| Modul | Lebensbereich | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | Mobilität | 10 % |
| 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 % (gemeinsam mit Modul 3) |
| 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 15 % |
| 4 | Selbstversorgung | 40 % (Hauptmodul) |
| 5 | Bewältigung therapiebedingter Anforderungen | 20 % |
| 6 | Gestaltung des Alltagslebens & sozialer Kontakte | 15 % |
Das Ergebnis wird in einen Gesamtwert von 0 bis 100 Punkten umgerechnet.
Schritt 4: Pflegegrad-Einstufung
| Pflegegrad | Punkte (NBA) | Beschreibung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5–26,5 | Geringe Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 2 | 27–47 | Erhebliche Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 3 | 47,5–69,5 | Schwere Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 4 | 70–89,5 | Schwerste Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 5 | 90–100 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Pflegegrad 5 kann auch unter 90 Punkten erreicht werden, wenn eine besondere Bedarfskonstellation vorliegt — etwa Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine.
Schritt 5: Bescheid und Widerspruch
Die Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit, einen Bescheid zu erlassen — bei Aufenthalt im Krankenhaus oder Reha sogar nur 1 Woche. Verstreicht die Frist ohne Bescheid, sind 70 € Strafzahlung pro Woche an Sie fällig (§ 18 Abs. 3b SGB XI).
Erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid oder einen zu niedrigen Pflegegrad? Widerspruch lohnt sich. Die bundesweite Erfolgsquote liegt laut MD-Statistik bei ca. 30 %, mit professioneller Begleitung sogar 40–50 %. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bescheid-Erhalt.
Welche Leistungen bekomme ich pro Pflegegrad?
Mit anerkanntem Pflegegrad stehen Ihnen viele Leistungen zu — alle hier sind 2026 gültig:
- 42 € monatliche Pflegehilfsmittel-Pauschale (→ kostenfrei beantragen) — ab PG 1
- Hausnotruf (→ Hausnotruf-Gerät) — voll erstattet ab PG 1
- Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen (→ Zuzahlung übernommen) — ab PG 1
- Pflegegeld (ab PG 2): 347–990 €/Monat
- Pflegesachleistung (ab PG 2): bis zu 2.299 €/Monat
- Entlastungsbetrag: 131 €/Monat (alle Pflegegrade)
- Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Wohnraumanpassung und mehr
Sanivia hilft beim Antrag
Sie sind unsicher, ob Ihnen ein Pflegegrad zusteht? Rufen Sie uns kostenfrei an — wir machen mit Ihnen telefonisch eine erste Einschätzung und begleiten Sie auf Wunsch durch den gesamten Antragsprozess: vom Antrag über die MD-Begutachtung bis zum Bescheid.
Übrigens: Nach erfolgreichem Antrag profitieren Sie automatisch auch von 42 € monatlichen Pflegehilfsmitteln, kostenfreiem Hausnotruf und 0 €-Bettschutzeinlagen. Bei Sanivia bekommen Sie alles in einem digitalen Antrag.
