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Pflegegrad8 Minuten Lesezeit

Pflegegrad beantragen 2026: Antrag in 5 Schritten

So beantragen Sie 2026 einen Pflegegrad: Antrag, MD-Begutachtung, Bescheid und Widerspruch. Plus: Welche Leistungen Ihnen zustehen.

Sanivia Redaktion
Pflege-Fachredaktion
Symbolbild: Pflegegrad-Antrag mit Häkchen

Ein anerkannter Pflegegrad ist der Schlüssel zu allen Leistungen der Pflegeversicherung — von der kostenfreien Pflegebox über Pflegegeld bis hin zur stationären Versorgung. Wir erklären, wie Sie den Antrag 2026 stellen, was die Pflegekasse prüft und was Sie tun können, wenn der Bescheid nicht so ausfällt wie erhofft.

Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?

Anspruch auf einen Pflegegrad hat jede Person, die nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) dauerhaft pflegebedürftig ist — also voraussichtlich mindestens 6 Monate auf Hilfe bei den alltäglichen Verrichtungen angewiesen ist. Das gilt für gesetzlich und privat Pflegeversicherte gleichermaßen, in jedem Alter, auch bei Kindern.

Voraussetzung ist eine Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten in mindestens einem der sechs Lebensbereiche, die das Neue Begutachtungsassessment (NBA) prüft.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Den Antrag stellen Sie formlos — telefonisch, schriftlich oder online — bei Ihrer Pflegekasse, die immer an Ihre Krankenkasse angegliedert ist. Wichtig: Der Antragstag ist relevant für den Leistungsbeginn. Ab diesem Tag werden später Leistungen rückwirkend gezahlt, sofern der Pflegegrad bewilligt wird.

Tipp: Notieren Sie das Antragsdatum schriftlich. Auch ein einfaches “Ich möchte einen Pflegegrad beantragen” am Telefon reicht aus.

Schritt 2: Der Antragsbogen

Die Pflegekasse schickt Ihnen einen mehrseitigen Antragsbogen. Hier geben Sie Informationen zu:

  • Persönlichen Daten der pflegebedürftigen Person
  • Aktueller Wohnsituation (häuslich, Pflegeheim, betreutes Wohnen)
  • Vorhandenen Vorerkrankungen und ärztlichen Diagnosen
  • Bisheriger Versorgung (durch Angehörige, ambulanten Dienst etc.)

Wichtig: Beschreiben Sie den Hilfebedarf möglichst konkret. Pauschalsätze wie “kommt im Alltag nicht alleine zurecht” reichen nicht — die Pflegekasse braucht messbare Anhaltspunkte (“benötigt Hilfe beim Aufstehen, beim Anziehen der Socken, beim Duschen”).

Schritt 3: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) — oder bei Privatversicherten MEDICPROOF — mit einer Begutachtung. Die erfolgt in der Regel als Hausbesuch. Der Gutachter prüft sechs Lebensbereiche (Module) und vergibt Punkte:

ModulLebensbereichGewichtung
1Mobilität10 %
2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 % (gemeinsam mit Modul 3)
3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 %
4Selbstversorgung40 % (Hauptmodul)
5Bewältigung therapiebedingter Anforderungen20 %
6Gestaltung des Alltagslebens & sozialer Kontakte15 %

Das Ergebnis wird in einen Gesamtwert von 0 bis 100 Punkten umgerechnet.

Schritt 4: Pflegegrad-Einstufung

PflegegradPunkte (NBA)Beschreibung
Pflegegrad 112,5–26,5Geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 227–47Erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 347,5–69,5Schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 470–89,5Schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 590–100Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Pflegegrad 5 kann auch unter 90 Punkten erreicht werden, wenn eine besondere Bedarfskonstellation vorliegt — etwa Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine.

Schritt 5: Bescheid und Widerspruch

Die Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit, einen Bescheid zu erlassen — bei Aufenthalt im Krankenhaus oder Reha sogar nur 1 Woche. Verstreicht die Frist ohne Bescheid, sind 70 € Strafzahlung pro Woche an Sie fällig (§ 18 Abs. 3b SGB XI).

Erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid oder einen zu niedrigen Pflegegrad? Widerspruch lohnt sich. Die bundesweite Erfolgsquote liegt laut MD-Statistik bei ca. 30 %, mit professioneller Begleitung sogar 40–50 %. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bescheid-Erhalt.

Welche Leistungen bekomme ich pro Pflegegrad?

Mit anerkanntem Pflegegrad stehen Ihnen viele Leistungen zu — alle hier sind 2026 gültig:

  • 42 € monatliche Pflegehilfsmittel-Pauschale (→ kostenfrei beantragen) — ab PG 1
  • Hausnotruf (→ Hausnotruf-Gerät) — voll erstattet ab PG 1
  • Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen (→ Zuzahlung übernommen) — ab PG 1
  • Pflegegeld (ab PG 2): 347–990 €/Monat
  • Pflegesachleistung (ab PG 2): bis zu 2.299 €/Monat
  • Entlastungsbetrag: 131 €/Monat (alle Pflegegrade)
  • Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Wohnraumanpassung und mehr

Sanivia hilft beim Antrag

Sie sind unsicher, ob Ihnen ein Pflegegrad zusteht? Rufen Sie uns kostenfrei an — wir machen mit Ihnen telefonisch eine erste Einschätzung und begleiten Sie auf Wunsch durch den gesamten Antragsprozess: vom Antrag über die MD-Begutachtung bis zum Bescheid.

Übrigens: Nach erfolgreichem Antrag profitieren Sie automatisch auch von 42 € monatlichen Pflegehilfsmitteln, kostenfreiem Hausnotruf und 0 €-Bettschutzeinlagen. Bei Sanivia bekommen Sie alles in einem digitalen Antrag.

Häufige Fragen

Sie stellen den Antrag formlos bei Ihrer Pflegekasse — telefonisch, schriftlich oder online. Schon der Satz Ich möchte einen Pflegegrad beantragen genügt. Wichtig: Notieren Sie sich das Antragsdatum, denn ab diesem Tag werden Leistungen später rückwirkend gezahlt.
Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) — bei Privatversicherten MEDICPROOF — mit einer Begutachtung, meist als Hausbesuch. Der Gutachter prüft sechs Lebensbereiche und vergibt einen Gesamtwert von 0 bis 100 Punkten.
Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten. Pflegegrad 5 kann in besonderen Fällen auch unter 90 Punkten erreicht werden, etwa bei Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine.
Die Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit für den Bescheid, bei Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Reha sogar nur eine Woche. Verstreicht die Frist ohne Bescheid, sind 70 € pro Woche an Sie fällig (§ 18 Abs. 3b SGB XI).
Ja. Bei Ablehnung oder einem zu niedrigen Pflegegrad lohnt sich ein Widerspruch — die bundesweite Erfolgsquote liegt bei rund 30 %, mit professioneller Begleitung sogar bei 40 bis 50 %. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Erhalt des Bescheids.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Fragen zu Ihrer Pflegesituation beantworten wir gerne kostenfrei am Telefon unter 0151 4000 2465.