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Pflegegrad6 Minuten Lesezeit

Pflegegrad 1: Welche Leistungen stehen Ihnen zu? (2026)

Pflegegrad 1 bringt kein Pflegegeld — aber mehr, als viele denken: 131 € Entlastungsbetrag, die kostenlose Pflegebox (42 €) und den Hausnotruf. Alle Leistungen im Überblick.

Sanivia Redaktion
Pflege-Fachredaktion

Viele glauben, mit Pflegegrad 1 stehe ihnen kaum etwas zu. Das stimmt nicht. Zwar gibt es bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld — aber mehrere wertvolle Leistungen, die Sie sich unbedingt sichern sollten. Hier der vollständige Überblick 2026.

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 ist der niedrigste der fünf Pflegegrade und steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Er wird vergeben, wenn im Gutachten des Medizinischen Dienstes 12,5 bis unter 27 Punkte erreicht werden. Trotz des niedrigen Grades öffnet er den Zugang zu mehreren Leistungen der Pflegeversicherung.

Diese Leistungen stehen Ihnen mit Pflegegrad 1 zu

LeistungHöhe (2026)
Entlastungsbetrag131 € / Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox)bis 42 € / Monat
Hausnotrufvoll erstattet (0 € für Sie)
Pflegeberatung (§ 37.3)kostenlos
Zuschuss zur Wohnraumanpassungauf Antrag
Zuschuss vollstationäre Pflegeanteilig

Wichtig: Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld

Anders als bei höheren Graden erhalten Sie bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld und keine ambulante Pflegesachleistung — beides beginnt erst ab Pflegegrad 2. Die konkreten monatlichen Leistungen bei Pflegegrad 1 sind daher vor allem der Entlastungsbetrag, die kostenlose Pflegebox und der Hausnotruf.

Gerade deshalb lohnt es sich, diese Ansprüche wirklich zu nutzen — sonst verschenken Sie bei Pflegegrad 1 Ihre wichtigsten Leistungen.

Ihr direktester Vorteil: die kostenlose Pflegebox

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird nicht bar ausgezahlt. Die greifbarste Leistung bei Pflegegrad 1 ist deshalb die monatliche Pflegebox: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz, Masken u. a.) im Wert von bis zu 42 € pro Monat — für Sie kostenfrei, ohne Rezept, ohne Zuzahlung.

Dazu kommt der Hausnotruf, der schon ab Pflegegrad 1 voll von der Pflegekasse übernommen wird — Sicherheit auf Knopfdruck, ebenfalls zu 0 €.

→ Kostenlose Pflegebox bei Pflegegrad 1 sichern

So sichern Sie sich Ihre Pflegegrad-1-Leistungen

  1. Pflegebox zusammenstellen — in 5 Minuten online, mit Pflegegrad 1 kostenfrei.
  2. Hausnotruf dazu — falls Sie allein leben und sich mehr Sicherheit wünschen.
  3. Entlastungsbetrag nutzen — z. B. für eine Betreuungs- oder Haushaltshilfe (über anerkannte Anbieter abrechnen).

Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, lesen Sie zuerst, wie Sie einen Pflegegrad beantragen — schon Pflegegrad 1 lohnt sich.

Häufige Fragen

Bei Pflegegrad 1 haben Sie u. a. Anspruch auf: 131 € Entlastungsbetrag pro Monat, die Pflegehilfsmittel-Pauschale (Pflegebox) bis 42 € pro Monat, einen kostenfreien Hausnotruf, eine kostenlose Pflegeberatung sowie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung. Kein Pflegegeld — das gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Nein. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 bestehen die konkreten monatlichen Leistungen vor allem aus dem Entlastungsbetrag, der kostenlosen Pflegebox und dem Hausnotruf.
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € im Monat und steht allen Pflegegraden zu — also auch bei Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden (z. B. für Betreuung oder Haushaltshilfe) und wird nicht bar ausgezahlt.
Ja. Die Pflegehilfsmittel-Pauschale nach § 40 SGB XI gilt ab Pflegegrad 1. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat sind für Sie kostenfrei — ohne Rezept und ohne Zuzahlung.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Fragen zu Ihrer Pflegesituation beantworten wir gerne kostenfrei am Telefon unter 0151 4000 2465.