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Hausnotruf7 Minuten Lesezeit

Hausnotruf Kosten 2026: Was die Pflegekasse zahlt

Wie viel kostet ein Hausnotruf 2026? Welche Pflegekasse zahlt was? Vergleich der Geräte und Tipps zur Antragstellung.

Sanivia Redaktion
Pflege-Fachredaktion
Symbolbild: Hausnotruf-Notrufknopf mit Funksignal

Der Hausnotruf ist eine der wertvollsten Sicherheits-Vorkehrungen für ältere Menschen, die alleine leben oder unsicher sind. Mit anerkanntem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse fast den gesamten Betrag — Sanivia rechnet direkt ab, für Sie entstehen 0 € monatliche Kosten.

Was kostet ein Hausnotruf 2026?

Seit dem 1. April 2026 liegt die Erstattung der Pflegekasse bei 27,00 € netto pro Monat (zuvor 25,50 €). Hinzu kommt einmalig eine Anschlussgebühr von 10,49 €. Beides wird bei anerkanntem Pflegegrad vollständig durch die Pflegekasse übernommen.

PositionBis 31.03.2026Ab 01.04.2026
Monatliche Erstattung25,50 €27,00 €
Einmalige Anschlussgebühr10,49 €10,49 €
Brutto (mit MwSt.)ca. 30,35 €ca. 32,13 €

Tipp: Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, rufen Sie uns an (0151 4000 2465) — wir prüfen Ihren Anspruch kostenfrei am Telefon. Bei Sturzgefahr und Alleinleben stehen die Chancen auf Bewilligung erfahrungsgemäß gut.

Was kostet der Hausnotruf je Pflegegrad?

Eine der häufigsten Fragen: „Was kostet ein Hausnotruf bei Pflegegrad 2 — und ist es bei Pflegegrad 3 teurer?” Die beruhigende Antwort: Die Kosten sind bei jedem Pflegegrad identisch — nämlich 0 € im Monat. Der Zuschuss der Pflegekasse zum Hausnotruf ist nicht nach Pflegegrad gestaffelt. Schon ab Pflegegrad 1 wird der Hausnotruf vollständig übernommen.

PflegegradIhre monatlichen Kosten
Pflegegrad 10 €
Pflegegrad 20 €
Pflegegrad 30 €
Pflegegrad 40 €
Pflegegrad 50 €

Anders als beim Pflegegeld, das mit dem Pflegegrad steigt, gibt es beim Hausnotruf keine Staffelung: Ob Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 5 — Sie zahlen 0 €, die Pflegekasse trägt die monatlichen Kosten vollständig.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die Pflegekasse zahlt den Hausnotruf, wenn:

  1. Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt — bereits PG 1 reicht
  2. Die Person alleinlebend ist oder faktisch allein (z. B. wenn der Partner aus eigenen gesundheitlichen Gründen keine Hilfe holen kann)
  3. Ein Notfallrisiko plausibel ist — z. B. Sturzgefahr, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mit Hypoglykämie-Risiko
  4. Die Person grundsätzlich in der Lage ist, den Knopf zu drücken und mit der Notrufzentrale zu kommunizieren

Ausführlich zu allen Bedingungen: Hausnotruf — Voraussetzungen & Anspruch.

Was bekomme ich technisch?

Sanivia liefert ein hochwertiges Hausnotrufgerät auf modernster 4G-Technologie (europäischer Standard):

  • Basisstation mit empfindlichem Mikrofon, kräftigem Lautsprecher und Akku-Backup für mehrere Tage (gegen Stromausfall geschützt)
  • Wasserdichter Funksender als Anhänger oder Armband — geeignet auch fürs Badezimmer (höchste Sturzgefahr!)
  • Mobilfunk-Anschluss — Sie brauchen weder Festnetz noch eigenes WLAN
  • 24/7-Notrufzentrale mit geschultem Personal

Wie schnell kommt im Notfall Hilfe?

Nach Druck auf den Knopf wird binnen Sekunden eine Sprachverbindung zur 24/7-Notrufzentrale aufgebaut. Das geschulte Personal:

  1. Identifiziert Sie automatisch über Ihre Kundendaten
  2. Klärt die Situation per Sprachkontakt
  3. Entsendet je nach Bedarf:
    • Hinterlegte Angehörige oder Vertrauenspersonen
    • Rettungsdienst (Notarzt, RTW)
  4. Bleibt bis zur Hilfe-Ankunft im Sprachkontakt

Hausnotruf vs. mobile Variante mit GPS

Neben dem stationären Hausnotruf gibt es mobile Geräte mit GPS-Ortung für aktive Senioren, die viel unterwegs sind oder beim Einkaufen / Spazierengehen unsicher sind. Bei Sanivia übernimmt die Pflegekasse mit anerkanntem Pflegegrad auch das mobile Gerät monatlich vollständig — für Sie also 0 €/Monat, genau wie beim stationären Gerät. Lediglich für die Einrichtung des mobilen Geräts fällt einmalig 49,90 € an (privat, nicht über die Kasse).

Tipp: Im häuslichen Bereich reicht das stationäre Gerät vollkommen aus — und kommt ganz ohne Einrichtungsgebühr. Mobile Geräte lohnen sich für aktive Senioren, die viel raus gehen, oder bei beginnender Demenz (GPS-Ortung im Notfall).

Genehmigungsfrist: 5 Wochen

Nach Eingang Ihres Antrags muss die Pflegekasse innerhalb von 5 Wochen entscheiden. Verstreicht diese Frist ohne Bescheid, gilt der Antrag automatisch als bewilligt (Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V). Wir reichen Ihren Antrag am Eingangstag bei der Pflegekasse ein — dadurch beginnt die Frist sofort.

Worauf bei Anbietern zu achten ist

Die Verbraucherzentrale warnt vor folgenden Anbieter-Patterns:

  • Lange Mindestlaufzeiten (mehr als 1 Monat) — verboten oder zumindest unkonform
  • Versteckte Zusatzkosten für Bereitschaftsdienst-Einsätze
  • Telefonische Kaltakquise — wer aggressiv anruft, ist meist nicht seriös
  • Überzogene Haftungsausschlüsse

Sanivia: monatlich kündbar, kein Bereitschaftsdienst-Aufpreis, transparente AGB, keine Telefon-Akquise.

Sanivia-Tipp: Kombination mit Pflegebox

Wenn Sie schon einen Pflegegrad haben, lohnt sich die Kombination aus Hausnotruf, Pflegebox und Bettschutzeinlagen — alles drei sind monatlich 0 € für Sie. In unserem Konfigurator beantragen Sie alles auf einmal in unter 5 Minuten. Sie unterschreiben einmal digital — wir kümmern uns um den Rest.

Häufige Fragen

Seit dem 1. April 2026 liegt die Erstattung der Pflegekasse bei 27,00 € netto pro Monat (zuvor 25,50 €). Hinzu kommt einmalig eine Anschlussgebühr von 10,49 €. Mit anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse beides vollständig — für Sie entstehen 0 € monatliche Kosten.
Bereits ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist außerdem, dass die Person alleinlebend ist (oder faktisch allein), ein Notfallrisiko wie Sturzgefahr plausibel ist und sie in der Lage ist, den Knopf zu drücken und mit der Notrufzentrale zu sprechen.
Die Pflegekasse muss innerhalb von 5 Wochen nach Antragseingang entscheiden. Verstreicht diese Frist ohne Bescheid, gilt der Antrag automatisch als bewilligt (Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V).
Das mobile Gerät übernimmt die Pflegekasse mit Pflegegrad ebenfalls monatlich vollständig — also 0 € pro Monat, genau wie das stationäre Gerät. Lediglich für die Einrichtung des mobilen Geräts fällt einmalig 49,90 € an, die Sie privat tragen.
Die Verbraucherzentrale warnt vor langen Mindestlaufzeiten, versteckten Zusatzkosten und telefonischer Kaltakquise. Achten Sie auf monatliche Kündbarkeit, transparente AGB und keinen Aufpreis für Bereitschaftsdienst-Einsätze.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Fragen zu Ihrer Pflegesituation beantworten wir gerne kostenfrei am Telefon unter 0151 4000 2465.