Hausnotruf-Voraussetzungen 2026: Wer hat Anspruch?
Wer bekommt einen Hausnotruf und wann zahlt die Pflegekasse? Alle Voraussetzungen, der Anspruch ab Pflegegrad 1 und wie Sie das Gerät in 5 Minuten kostenfrei beantragen.

Ein Hausnotruf holt auf Knopfdruck rund um die Uhr Hilfe — für viele alleinlebende und pflegebedürftige Menschen ist er das entscheidende Stück Sicherheit im eigenen Zuhause. Doch wer hat eigentlich Anspruch, und wann übernimmt die Pflegekasse die Kosten? Hier finden Sie alle Voraussetzungen für 2026 verständlich erklärt.
Wer hat Anspruch auf einen Hausnotruf?
Nutzen kann einen Hausnotruf grundsätzlich jeder. Kostenfrei über die Pflegekasse wird er, wenn drei Dinge zusammenkommen: ein anerkannter Pflegegrad, eine entsprechende Wohn- und Risikosituation sowie die Fähigkeit, den Notruf selbst auszulösen. Die gute Nachricht: Die Hürden sind niedriger, als viele denken — schon Pflegegrad 1 reicht.
Die drei Voraussetzungen für die Kostenübernahme
1. Anerkannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 1)
Der Hausnotruf ist ein Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI. Anspruch auf Kostenübernahme haben Versicherte mit Pflegegrad 1 bis 5. Anders als bei vielen anderen Leistungen genügt hier bereits der niedrigste Pflegegrad — die Pflegekasse übernimmt die monatlichen Kosten vollständig.
2. Überwiegend allein lebend + erhöhtes Notfallrisiko
Die Pflegekasse setzt voraus, dass Sie überwiegend allein leben oder regelmäßig längere Zeit allein sind (auch tagsüber, wenn Angehörige arbeiten) — und dass ein erhöhtes Risiko für einen Notfall besteht. Als Begründung genügen typische Risiken wie Sturzgefahr, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Epilepsie oder eine allgemeine gesundheitliche Unsicherheit. Es muss nicht ständig jemand erreichbar sein.
3. Sie können den Notruf auslösen
Sie sollten in der Lage sein, im Notfall den Knopf zu drücken und über die Freisprechanlage mit der Notrufzentrale zu sprechen. Mehr ist nicht nötig.
Von den Pflegekassen anerkannt: Der Hausnotruf ist eine reguläre Leistung der Pflegeversicherung — kein Sonderantrag, keine ärztliche Verordnung.
Was zahlt die Pflegekasse?
Mit anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die monatlichen Kosten für den Hausnotruf nach § 40 SGB XI. Für Sie bedeutet das: 0 € im Monat — unabhängig davon, ob Sie Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 haben. Ohne Pflegegrad ist ein Hausnotruf bei vielen Anbietern als Selbstzahler nutzbar (üblich sind rund 32 € im Monat). Die genauen Beträge und die Erstattung erklären wir unter Hausnotruf-Kosten 2026.
Auch ohne Pflegegrad möglich?
Ja. Bei vielen Anbietern können Sie einen Hausnotruf als Selbstzahler bestellen. Sinnvoller ist aber oft, zuerst einen Pflegegrad zu beantragen: Schon Pflegegrad 1 reicht für die volle Kostenübernahme — und eröffnet zusätzlich weitere kostenfreie Leistungen wie die monatliche Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln.
Stationär oder mobil? Die zwei Gerätetypen
| Gerät | Für wen? | Besonderheit |
|---|---|---|
| Eliza (stationär) | Sicherheit zuhause | Basisstation + Funksender als Armband oder Kette |
| Abby (mobil) | Auch unterwegs aktiv | GPS-Ortung + Sturzsensor, funktioniert überall per Mobilfunk |
Der tragbare Notruf-Sender (bei Eliza als Armband oder Kette, bei Abby das Gerät selbst) ist wasserfest und auch unter der Dusche tragbar — dort passieren die meisten Stürze. Beide Systeme haben einen langen Akku. Bei der mobilen Variante (Abby) fällt einmalig eine private Einrichtungsgebühr von 49,90 € an; die monatliche Nutzung bleibt mit Pflegegrad kostenfrei.
Hausnotruf ohne Festnetz — geht das?
Ja, und das ist ein echter Vorteil moderner Geräte. careium Eliza und Abby arbeiten über Mobilfunk mit eigener SIM-Karte (2G/3G/4G). Sie brauchen weder einen Telefonanschluss noch WLAN. Manche ältere Systeme anderer Anbieter setzen noch eine Telefonbuchse voraus — bei uns entfällt das komplett. Das Gerät ist ausgepackt sofort einsatzbereit.
So beantragen Sie den Hausnotruf (in 5 Minuten)
Der gesamte Antrag läuft digital mit Online-Unterschrift — kein Papierkram, kein Behördengang. Sie geben Ihre Daten ein, wir reichen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein, und nach der Genehmigung kommt das Gerät zu Ihnen. Die Einrichtung erledigen Sie in wenigen Handgriffen selbst — eine telefonische Inbetriebnahme ist nicht nötig.
→ Hausnotruf jetzt kostenfrei beantragen
Drei häufige Fehlannahmen
- „Man braucht mindestens Pflegegrad 3.” Falsch — schon Pflegegrad 1 reicht für die volle Kostenübernahme.
- „Ohne Festnetz geht kein Hausnotruf.” Falsch — Mobilfunk-Geräte brauchen keinen Telefonanschluss.
- „Ich brauche eine ärztliche Verordnung.” Nein — der Hausnotruf wird ohne Rezept direkt über die Pflegekasse abgerechnet.
Häufige Fragen
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