Hausnotruf über die AOK beantragen — mit Pflegegrad kostenfrei
Hausnotruf über die AOK: Mit anerkanntem Pflegegrad 1–5 übernimmt Ihre AOK-Pflegekasse die monatlichen Kosten — 0 € für Sie. In 5 Minuten online beantragt.
Sind Sie bei der AOK versichert und haben einen Pflegegrad? Dann übernimmt Ihre AOK-Pflegekasse die monatlichen Kosten für den Hausnotruf — für Sie 0 € im Monat. So beantragen Sie das Gerät in wenigen Minuten, und das gilt für jede AOK-Region gleich.
Wer bekommt als AOK-Versicherter den Hausnotruf?
Anspruch auf Kostenübernahme hat jede Person mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die überwiegend allein lebt, ein erhöhtes Notfallrisiko hat (z. B. Sturzgefahr oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen) und im Notfall den Knopf selbst drücken kann. Grundlage ist § 40 SGB XI — eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig.
Die AOK ist als Kassenverbund die größte gesetzliche Versicherung Deutschlands (rund 27 Millionen Versicherte) und regional organisiert — ob AOK Bayern, AOK Plus, AOK Nordwest oder eine andere: Die Kostenübernahme für den Hausnotruf ist bundesweit einheitlich geregelt. Es gilt also für alle AOK-Regionen dasselbe: Mit anerkanntem Pflegegrad zahlen Sie 0 € im Monat. Die genauen Erstattungsbeträge lesen Sie unter Hausnotruf-Kosten: Was die Pflegekasse zahlt.
So beantragen Sie den Hausnotruf über die AOK
- Gerät wählen — Eliza (stationär) oder Abby (mobil mit GPS); für die Sicherheit zuhause reicht das stationäre Gerät vollkommen aus.
- AOK-Daten eingeben — Name, Anschrift, Ihre AOK und Versichertennummer, Pflegegrad.
- Digital unterschreiben — einmalig am Bildschirm.
- Fertig — wir reichen den Antrag direkt bei Ihrer AOK-Pflegekasse ein. Sie müssen bei der AOK nichts separat einreichen.
→ Hausnotruf bei der AOK beantragen (mit Pflegegrad 0 €)
Nach der Genehmigung kommt das Gerät zu Ihnen nach Hause — die Einrichtung erledigen Sie in wenigen Handgriffen selbst, und die 24/7-Notrufzentrale ist ab dann rund um die Uhr erreichbar.
Wichtig: Zuständig ist die AOK-Pflegekasse — nicht die Krankenkasse
Der Hausnotruf ist eine Leistung der Pflegeversicherung (§ 40 SGB XI) und setzt einen Pflegegrad voraus — er läuft also über die Pflegekasse Ihrer AOK, nicht über die Krankenversicherung. Kümmern müssen Sie sich darum aber nicht: Ihr Antrag landet über uns automatisch bei der richtigen Stelle.
Freie Anbieterwahl — Sie sind nicht gebunden
Sie müssen den Hausnotruf nicht über einen bestimmten Partner der AOK beziehen. Sie haben freie Anbieterwahl — entscheidend ist nur Ihr Anspruch gegenüber der AOK-Pflegekasse. Bei Sanivia sind Sie zudem monatlich kündbar, ohne lange Mindestlaufzeit.
Noch kein Pflegegrad?
Ohne Pflegegrad übernimmt die AOK-Pflegekasse die Kosten nicht — ein Hausnotruf ist dann bei vielen Anbietern als Selbstzahler nutzbar. Der Pflegegrad-Antrag lohnt sich aber fast immer: Schon Pflegegrad 1 genügt für die volle Kostenübernahme. Wie das geht, lesen Sie unter Pflegegrad beantragen.
Tipp: Unsicher, ob Ihre Situation für die Kostenübernahme reicht? Rufen Sie uns an (0151 4000 2465) — wir prüfen Ihren Anspruch kostenfrei am Telefon.
Häufige Fragen
Mehr zum Thema Hausnotruf
Hausnotruf für Angehörige: Sicherheit für Ihre Eltern
Sie möchten Ihre Eltern absichern, ohne ständig vor Ort zu sein? So richten Sie einen Hausnotruf für Angehörige ein — inklusive Begleit-App, die Sie auf dem Laufenden hält. Mit Pflegegrad kostenfrei.
Hausnotruf-Voraussetzungen 2026: Wer hat Anspruch?
Wer bekommt einen Hausnotruf und wann zahlt die Pflegekasse? Alle Voraussetzungen, der Anspruch ab Pflegegrad 1 und wie Sie das Gerät in 5 Minuten kostenfrei beantragen.
Hausnotrufsystem: Funktion, Kosten & Anspruch 2026
Hausnotrufsystem einfach erklärt: Aufbau, Funktion, Kosten (mit Pflegegrad 0 € im Monat) und wer Anspruch hat — stationär und mobil im Vergleich.
